Beratung
Wir würden uns freuen, Sie in unseren Räumlichkeiten
zu einem kostenlosen Hörtest begrüßen zu dürfen.
Hier ermitteln wir Ihre Hörfähigkeit, um Ihnen Ihren individuellen
Besser Hören Pass zu überreichen. Bei einer
auditiven Kommunikationsbehinderung kann die Verordnung von Hörgeräten
angezeigt sein. Ihr Hals-Nasen-Ohren-Arzt stellt nach den Vorgaben
der Heil- und Hilfsmittelrichtlinien die Indikation für Hörgeräte
aus, das ist die ohrenärztliche Verordnung einer Hörhilfe.
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Für die Anpassung von Hörsystemen sind wir (die Hörgeräte-Akustiker)
zuständig. Zunächst wird genau besprochen, in welchen
Situationen die Hörprobleme auftreten. Nach dieser Anamnese
(Befragung) wird die Otoskopie (Beschaffenheit/Anatomie des Ohres)
durchgeführt, um danach die akustischen Kenndaten (Ton- und
Sprachtests) zu ermitteln. Schließlich werden Abformungen
von den Ohren genommen. Die Gesamtheit aller erhaltenen Daten ist
die Grundlage für eine optimale Hörgeräteanpassung.
Nun wird die Vorauswahl von Geräten getroffen, die für
die individuelle Hörstörung geeignet sind. Für dieses
gesamte Beratungsgespräch sollten Sie sich ca. 1 Std. Zeit
nehmen, am besten nach Terminabsprache.
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