Kosten

Was zahlt die Kasse, was zahlt der Hörsysteme-Träger?

Grundsätzlich gilt: Je mehr Hörsysteme leisten, desto mehr kosten sie (siehe Verstärkertechniken). Eine professionelle Versorgung beinhaltet weit mehr als nur das Verkaufen von Hörsystemen. Wir als Hörgeräte-Akustiker bieten eine umfassende Dienstleistung, die unter Umständen mehrere Wochen Zeit in Anspruch nimmt. Ein detaillierter Kostenvoranschlag gehört selbstverständlich zum Service.

Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen pro Hörsystem einen Festbetrag. Der Betrag richtet sich nach der eingesetzten Technologie und dem jeweiligen Bundesland. In Baden-Württemberg werden zur Zeit ca. 450 EURO für eine einseitige Versorgung erstattet.

Natürlich haben wir für Sie immer eine ausreichende Palette verschiedener Hörsysteme der unterschiedlichsten Hersteller (Siemens, widex-microtechnik, Phonak, Oticon usw.) in unserem Hause.

Kosten, die über die Festbeträge hinausgehen, sind als Eigenanteil zu entrichten. Die Zahlung der privaten Krankenkassen richtet sich nach den individuell ausgehandelten Verträgen.

Wir zeigen Ihnen gerne Hörsysteme in allen Leistungs- und Preisklassen und helfen Ihnen bei der Kostenabwicklung mit Ihrer Krankenkasse.

Für anfallende Reparaturen übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen einen Pauschal-betrag für 6 Jahre. Das heißt für eine zuzahlungsfreie Hörgeräte-Versorgung sind alle anfallenden Reparaturen abgegolten. Wählt man eine Versorgung mit Zuzahlung, wird auch diese Pauschale erstattet. Eventuell anfallende Mehrkosten werden dann in Rechnung gestellt.


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