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Kosten, die über die Festbeträge hinausgehen, sind als
Eigenanteil zu entrichten. Die Zahlung der privaten Krankenkassen
richtet sich nach den individuell ausgehandelten Verträgen.
Wir zeigen Ihnen gerne Hörsysteme in allen Leistungs- und
Preisklassen und helfen Ihnen bei der Kostenabwicklung mit Ihrer
Krankenkasse.
Für anfallende Reparaturen übernehmen die gesetzlichen
Krankenkassen einen Pauschal-betrag für 6 Jahre. Das heißt
für eine zuzahlungsfreie Hörgeräte-Versorgung sind
alle anfallenden Reparaturen abgegolten. Wählt man eine Versorgung
mit Zuzahlung, wird auch diese Pauschale erstattet. Eventuell anfallende
Mehrkosten werden dann in Rechnung gestellt.
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